Die hinterlegten Meldemengen sind von einem registrierten Prüfer bei überschreiten der gesetzlichen Grenzen zwingend zu prüfen.
Ist diese Verpflichtung absehbar, sollten Unternehmen frühzeitig Kontakt zu einem registrierten Prüfer aufnehmen. Dieser führt die Prüfung durch und hat dabei insbesondere die Prüfleitlinien des ZSVR in der aktuellen Fassung zu beachten. Ausgangspunkt sind die von den Unternehmen an das (Duale) System übermittelten Mengenmeldungen. Durch eine Reihe von Prüfungshandlungen, beispielsweise die Verprobung der Mengenmeldungen anhand von Verkaufsstatistiken aus dem Warenwirtschaftssystem und die Inaugenscheinnahme von Verkaufsverpackungen, verplausibilisiert der Prüfer die vom Unternehmen gemeldeten Daten. Nach dem Abschluss der Prüfung wird die mit einer elektronischen Signatur versehene Vollständigkeitserklärung gemeinsam mit weiteren Unterlagen im System hinterlegt.