Elektronische Kassen

Ab 2025: Meldepflicht für elektronische Kassen

Ab dem 01.01.2025 wird das elektronische Mitteilungsverfahren der Finanzämter zur Meldung elektronischer Kassensysteme zur Verfügung stehen.

Die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme wurde bereits im Jahr 2020 eingeführt (Kassengesetz), allerdings durfte bislang von der Meldung abgesehen werden, weil es bisher nicht möglich war, die Daten elektronisch zu übermitteln.

Meldepflicht

Durch das Kassengesetz hat der Gesetzgeber eine Kassenmeldepflicht – auch Mitteilungspflicht genannt – eingeführt. Ziel der Mitteilungspflicht ist es, der Finanzbehörde die Anzahl und die Arten der genutzten elektronischen Kassensysteme mitzuteilen. Die Finanzbehörde verschafft sich dadurch einen Überblick über die im Unternehmen zur Verfügung stehenden Kassensysteme.

Die Meldepflicht sollte durch das Kassengesetz bereits zum 01.01.2020 mittels eines Papiervordrucks erfolgen. Da dies allerdings weder zeitgemäß noch bürokratisch umsetzbar gewesen wäre, wurde die Mitteilungspflicht ausgesetzt, bis eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit besteht.

Diese Möglichkeit besteht nun ab 01.01.2025. Die Mitteilung an das zuständige Finanzamt hat elektronisch über das Programm „Mein Elster“ oder über kompatible eigene oder Drittanbieter-Software über die entsprechende Schnittstelle (ERiC) zu erfolgen. Gerne untersützen wir Sie bei der fristgerechten Umsetzung der eigenen Mitteilungspflicht.

Alle wichtigen Informationen haben wir hier  schriftlich für Sie zusammengefasst. Zusätzlich haben wir in unserem Servicecenter ein Video bereitgestellt.

Fragen? Wir beraten Sie gerne.